Handwerkerbonus
Darum geht´s
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus finden Sie in der Richtlinie.
Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
- Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
- Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
- Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
- Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
- Einreichungen für durchgeführte Leistungen 2025 können ab 01.03.2025 erfolgen.
Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.
Förderperiode 2024
Sollte Ihr eingebrachter Antrag nach der Frist mit 28. Februar 2025 abgelehnt werden, erhalten Sie mit der Ablehnung die Möglichkeit, binnen einer Nachfrist alle fehlenden oder nicht korrekten Unterlagen nachzureichen. Sie können den Status Ihres Antrages jederzeit unter folgendem Link abrufen: https://handwerkerbonus.gv.at/status/
Förderperiode 2025
Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01. März 2025 erfolgen. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterung
Förderperiode 2024
Sollte Ihr eingebrachter Antrag nach der Frist mit 28. Februar 2025 abgelehnt werden, erhalten Sie mit der Ablehnung die Möglichkeit, binnen einer Nachfrist alle fehlenden oder nicht korrekten Unterlagen nachzureichen. Sie können den Status Ihres Antrages jederzeit unter folgendem Link abrufen: https://handwerkerbonus.gv.at/status/
Förderperiode 2025
Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01. März 2025 erfolgen. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:
• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
• Spenglerarbeiten
• Austausch von Fenstern
• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)
• Pflasterung